Rechtliches - ART PUZZ

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Rechtliches

    
AGB: Teilnehmer und Gründer gehen einen gemeinschaftlichen Vertrag ein:
Werklieferungsvertrag
Zwischen dem Teilnehmer und Hubert Wieneke, dem Gründer des Kunstprojektes;
Art-Puzz“, kommt es zu einem Werklieferungsvertrag.
Teilnehmer sind Gestalter oder deren Auftraggeber, in jedem Fall Käufer/Projektpartner das Kunstprojekts Art-Puzz“.
Als Auftraggeber gelten Teilnehmer, die die Gestaltung nicht selbst übernehmen, sondern an eine zweite Person - den Gestalter ihrer Wahl- delegieren. Anerkannt werden nur Gestalter, die vorab ein ausreichend hohes gestalterisches/ künstlerisches Niveau nachweisen, um ein gewisses Qualitätslevel zu halten.

1 a: Der Gründer liefert den Basisteil des Projektes in Form eines schon vorbearbeiteten* Malgrundes (Art und Maße siehe Seite 3) gegen einen festgelegten Preis von;165,-€.
Aufgrund der *Vor und Zusammenarbeit betrifft ein eventueller Weiterverkauf des fertiggestellten, realen und online eingegliederten Projektteils beide Parteien.
Der Gründer erhält in dem Fall einen Verkaufsanteil von 20% und ist vorab über den Käufer sowie den vereinbarten Verkaufspreis zu informieren.
Das betrifft auch Verkäufe aus dem nachfolgenden Vertragspunkt:

1 b: Weiterverkäufe,
Der Verkäufer hat den Käufer jeweils in einem Vertragsteil darauf hinzuweisen, das dem "Art-Puzz Projekt" Gründer - Hubert Wieneke - pro Verkauf 20 % Verkaufsanteil zustehen.
Das ist übliche Praxis im Kunsthandel und soll unfaire Wertverluste für den Urheber vermeiden. Sollte der teilnehmende Künstler sein Projektteil selbst behalten, gilt folgendes;

Nutzungsrecht
2 a: Einfaches Nutzungsrecht:
Der Käufer und Teilnehmer/Gestalter eines Projektteils (Puzzleteil) darf sein Teil präsentieren, zur eigenen Vermarktung vervielfältigen und für mediale Darstellungen verwenden.
Im Falle von Sammler/Kunstkäuferanfragen ist Punkt 1 b dieser AGB zu beachten.

2 b: Erweitertes Nutzungsrecht
Das betrifft beide Vertragsparteien im Falle eines Weiterverkaufs, siehe AGB Punkt 1 b.
Ausserdem stimmen Teilnehmer/ bzw. aktuelle Besitzer des Projektteils im Fall einer anstehenden Gesamtausstellung Ihrer Mitwirkung zu.
Dazu stellen Sie Ihr Projektteil zeitnah als befristete Leihgabe zwecks Organisation einer Ausstellungseröffnung zur Verfügung.

Lieferung /Rücklieferung
3 a: Lieferung
Der Teilnehmer erhält innerhalb 7 - 14 Tagen per Post das vorbearbeitete Projektteil.
Die Designregeln sind einzuhalten, der Rücksendetermin an Art-Puzzsollte nicht mehr als 2 Monate dauern, danach wird 1 x gemahnt.
Bei Nichtlieferung greifen Punkt 4 a + b.

3 b: Rücklieferung
Der Rückversand an Art-Puzz geschieht auf eigene Kosten, bitte auf eine ausreichende Versicherungsdeckung beim Versender achten. Auch persönliche Lieferung ist möglich.
Nach Erhalt bei Art-Puzz wird das Projektteil fotografisch erfasst und in die Online-Galerie eingefügt, inklusive der vom Gestalter übermittelten persönlichen Infos und dem gewünschten Link. Ausserdem werden davon ausgehend die weiteren Projekt-Teile erstellt, (siehe Designvorgaben).

3 c: Endrücklieferung
Jetzt erst geht das ganze an den Teilnehmer zurück, und bleibt sein Eigentum, mit dem in Punkt 2 a erwähnten eingeschränktem Nutzungsrecht.

Rückerstattung/ Terminverzug
4 a: Rückerstattung
Sollten die Designregeln nicht eingehalten werden, das Projektteil durch Transport beschädigt werden oder verloren gehen, ist eine Rückerstattung von 100,- € möglich.

4 b: Terminverzug
Das gleiche gilt für einen Ausfall durch Krankheit oder Terminverzug.Dadurch verliert der Teilnehmer auch seine Position im Projekt sowie alle damit verbundenen Rechte.
Wenn gewünscht, kann er ein zweites Mal neu teilnehmen.

Onlinegalerie und Link
Das fertige Projektteil wird in die Online-Galerie, den wesentlichen Bestandteil des Projekts Art-Puzz, aufgenommen. Unter den Domains; www.art-puzz.com (.de/.net).
Inklusive Kurzinfos des Teilnehmers; Name, kurze persönliche Vita.

Das Projektteil selber wird verlinkt, der Link ist vom Teilnehmer festzulegen, ausdrücklich ausgenommen werden hierbei strafbare und politisch/religös-radikale Online-Inhalte.

Eine eigene Webpräsenz wäre in dem Zusammenhang erwartbar und sinnvoll.
Sollte ein Teinehmer nicht darüber verfügen, kann auch die Erstellung einer eigenen, neu erstellten Online-Galerie angeboten werden, als zusätzlicher Vertragsbestandteil.
(nur einfache Präsenz, kein Shopsystem, Zusatzkosten nach persönlicher Beratung / Verhandlung).

DOWNLOAD: Werklieferungsvertrag als PDF
Legal bases
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